Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der Elektro Buccarello AG (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (folgend Auftraggeber genannt). 

1. Allgemein

1.1 Diese AGB sind integrierter Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages. 

1.2 Alle Preisangaben sind immer in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer (MWST), soweit nicht anders angegeben.

1.3 Preisänderungen durch Lieferanten oder durch Irrtum bleiben vorbehalten.

2. Personal

Es wird nur geschultes Personal eingesetzt, welches die gesetzlichen Anforderungen für sachkundige Personen erfüllen.

3. Ausführung

Die Arbeiten werden gemäss den geltende SIA Normen durchgeführt.

4. Voraussetzungen

Das Objekt muss sicher und hindernisfrei zugänglich sein. Das Personal des Auftragnehmers darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.

5. Garantie

5.1 Geltung

Es gelten die Regelungen gemäss SIA Normen, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen. Eine Garantieleistung am Garantiegegenstand verfällt in folgenden Fällen:

- Es wurden nachträglich Änderungen durchgeführt.

- Ein anderes Unternehmen hat Arbeiten ausgeführt.

- Defekte durch unsachgemässe Behandlung. 

5.2 Behebung

Die Garantieleistungen werden innert einer angemessenen Frist ausgeführt. Garantieleistungen werden nur während den normalen Arbeitszeiten (siehe Absatz 6.4) durchgeführt. Für Verzögerungen welche durch Hersteller und Lieferanten entstehen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

6. Vergütung

6.1 Zahlungskonditionen

Nach Abschluss der Arbeiten, ist die Rechnung innert 30 Tagen netto zahlbar. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, dass die Rechnung nach der Erledigung der Arbeiten, umgehend bezahlt werden muss. 

6.2 Zusatzleistungen

Arbeiten und sonstige Leistungen, welche nicht durch den vereinbarten Auftrag abgedeckt sind, werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Zusatzleistungen werden immer als Zusatzaufwand verrechnet.

6.3 Stundenansätze

Die Arbeitszeit wird nach folgenden Ansätzen verrechnet: 

- Schreiner CHF 99.00 pro Stunde

- Hilfsarbeiter CHF 85.00 pro Stunde

6.4 Normale Arbeitszeit

Die normale Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr. Ausgeschlossen sind gesetzliche Feiertage. 

6.5  Ausserordentliche Arbeitszeiten

Ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden folgende Zuschläge berechnet:

+0%: Samstag 07:00-16:00 Uhr

+25%: Mo-Fr 17:00-22:00 Uhr 

+50%: Mo-Fr 22:00-07:00 Uhr

+50%: Samstag 00:00-07:00 Uhr und 16:00-24:00 Uhr

+100%: An Sonn- und Feiertagen 00:00-24:00 Uhr

6.6 Servicefahrzeug

Für das Servicefahrzeug wird eine Pauschale von CHF 30.00 pro Einsatz verrechnet.

7. Zahlungsverzug

Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Mängelansprüche

Erfüllt der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig, kann der Auftraggeber verlangen, dass diese unentgeltlich nachgeholt werden. Erfüllt der Auftragnehmer dieser Nacherfüllung nicht innert einer angemessenen Frist, kann der Auftraggeber die Mängel selber beheben und die Vergütung herabsetzen.

9. Haftung

Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen Schäden am Objekt verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser es liegt beim Auftragnehmer Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder arglistiges Verhalten vor, oder es besteht eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Nebenabreden des Werkvertrages oder Auftrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der gesamten AGB mit sich. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ersetzt. 

10.3 Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 

Siglistorf, 1. April 2020
Elektro Buccarello AG